Bauwerksprüfung

Bauwerksprüfung

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Bauwerksprüfung nach DIN 1076 und RÜV

Im Bereich der Bauwerksprüfung von Hochbauten und Brücken übernehmen wir Aufgaben, die sich für Sie lohnen. Denn ähnlich wie der „TÜV“ beim Auto legen die rechtsverbindlichen Normen DIN 1076 und RÜV, sowie die Empfehlungen der VDI 6200 fest, welche Maßnahmen zur Überprüfung durchzuführen sind.
Diese werden in die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Standsicherheit gegliedert und legen Ihnen Ihre Eigentümer- oder Betreiberpflichten klar dar.
Im Bereich von Brückenbauwerken ist gemäß der DIN 1076, basierend auf einer Richtlinie von 1930, eine Prüfung des Bauwerks verbindlich vorgeschrieben. Somit muss:

  • jedes Jahr eine in Augenscheinnahme,
  • alle drei Jahre eine „einfache Prüfung“ bzw. Hauptprüfung im Wechsel stattfinden
  • Weitere Untersuchungen sind nach besonderen Ereignissen wie zum Beispiel Hochwasser, Erdbeben, einem LKW Anprall oder ähnlichen, außergewöhnlichen Einwirkungen nötig.

Hier sind die Baulastträger, wie zum Beispiel der Bund, die Kommunen oder andere Behörden gefragt. Nur eine konsequente und regelmäßige Überprüfung sorgt dafür, dass das Sicherheitsniveau hoch bleibt und Folgeschäden oder gar ein Gesamtversagen ausgeschlossen werden.
Eine Bauwerksprüfung erfolgt mittels Hubsteigern von unterhalb des Bauwerks oder sogenannten Brückenuntersichtsgeräten von der Brücke selbst. Diese können stationär am Bauwerk vorhanden sein (sog. Befahranlagen) oder als selbstfahrende Geräte zum Bauwerk gebracht werden. Aber auch Anlegeleitern sowie direkt an der Brücke vorhandene Leitern und Tritte können die Zugänglichkeit ermöglichen.
Die DIN 1076 gilt aber nicht nur für Brücken – auch Verkehrszeichenbrücken, Trogbauwerke, Tunnel ab 80 m Länge und Stützbauwerke als Stützwand oder Gabionenwände sind ab einer sichtbaren Höhe von 1,5 m oder mehr zu prüfen.

Besonders interessant für private Bauherren, als auch für Kommunen, ist jedoch die VDI 6200 – dieses leider noch relativ unbekannte Dokument vom Verein Deutscher Ingenieure gibt Empfehlungen zur Bauwerksprüfung von Hochbauten. Die auf Grund des tragischen Einsturzens der Eishalle von Bad Reichenhall entstandene Richtlinie, die in Zusammenarbeit der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) entstanden ist, legt fest, welche Bauwerke in welchen Abständen, durch wen zu prüfen sind. Dies gilt auch für Gebäude von Privateigentümern.
Gemäß VDI 6200 werden Bauwerke in sogenannte Schadensfolgeklassen eingeteilt. Diese beurteilen, was für eine Gefährdung von dem Versagen eines Bauwerks ausgeht. Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen an ein Stadion höher sein müssen, als die Anforderungen an ein Einfamilienhaus. Für die Praxis relevant ist die Spannweite ab 12,0 m, da bb diesem Abstand zwischen den Auflagern Bauwerke in die Schadensfolgeklasse „CC2“ eingeordnet werden und damit eine eingehende Prüfung in vorgegebenen Zeitabständen erfordern.
Lassen Sie sich von uns beraten!
Als Richtlinie hat die VDI 6200 zwar keinen Status wie eine Norm – aber erklären Sie dem Richter, wieso Sie gegen eine allgemein anerkannte Regel der Technik verstoßen haben? Denn gemäß §3 MBO sind „Bauwerke so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“ Daher können wir Ihnen nur empfehlen:
Bewegen Sie sich nicht im rechtsfreien Raum, lassen Sie Ihre Bauwerke prüfen!

Unsere Leistungen im Überblick

  • Bauwerksprüfung nach DIN 1076 von Brücken, Stützmauern, Tunnelbauwerken und Lärmschutzwänden durch geschulte und vom VFIB zertifizierte Ingenieure
  • Bauwerksprüfung und Kontrolle von Hochbauten nach VDI 6200
  • Falls erforderlich: Objektbezogene Schadensanalysen und Sanierungsplanung; immer unter dem Augenmerk der Wirtschaftlichkeit
  • Prüfungsplanung für Städte und Gemeinden. Auf Grund von eingeschränkten Personalkapazitäten in den Verwaltungen bieten wir Ihnen die komplette Koordination der einfachen Prüfung sowie Haupt- und Sonderprüfungen an.
  • Erstellung von Bauwerksbüchern
  • Erarbeitung von Instandsetzungskonzepten – siehe auch Instandsetzungsplanung
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