Gutachten

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IHRE EXPERTEN  FÜR PRIVAT- UND GERICHTSGUTACHTEN

Gebäudeschäden erkennen, zügig regulieren, Folgeschäden vermeiden

Schäden an Gebäuden können unterschiedlichste Ursachen haben: Feuchtigkeit, Schimmel, Sickerwasser, Unwetter, um nur einige zu nennen. Nicht immer sind Schäden oder Mängel auf den ersten Blick erkennbar – viele bleiben verborgen und treten oft erst  lange nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist offen zu Tage. Dabei kann das gesamte Gebäude betroffen sein oder einzelne Bestandteile, wie z. B. Tore, Fenster, Wände oder das Dach. Ein Mangel an einer Sache liegt immer dann vor, wenn der “Ist”-Wert und der “Soll”-Wert von einander abweichen.

Warum einen Gutachter einschalten?

Ist ein Mangel oder Schaden an einem Gebäude erkannt worden, muss zeitnah und sachkundig gehandelt werden. Schließlich geht es darum, weitere Schäden zu verhindern und die Schadensregulierung zügig einzuleiten: Welche Schäden sind konkret entstanden? Was sind die Folgen? Wer oder was hat den Schaden verursacht? Wie ist die Schadenshöhe einzuschätzen, wie der Sanierungsaufwand? Welche Sanierungsmaßnahmen sind zu treffen? Antworten auf diese Fragen kann nur ein sachkundiger Gutachter liefern. Noch besser, wenn der Gutachter selbst Tragwerksplaner ist und Bauprojekte begleitet.

Woran man einen herausragenden Gutachter erkennt

 Schäden an Gebäuden haben nicht nur unterschiedliche Ursachen – sie können auch unterschiedliche Sachgebiete betreffen. Besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Baustoffkunde, Bauchemie oder auch Bauphysik sind darum zwingend notwendig. Gut sind ferner Erfahrungen in der Tragwerksplanung sowie Kenntnisse rund um den Grundbau, die Geologie, Bodenmechanik, den Baubetrieb sowie die Hydrologie.  Das Erkennungsmerkmal eines guten Gutachters ist die außergewöhnliche Sachkunde, sowie ein überdurchschnittlicher Sachverstand. Beides haben wir uns durch langjährige Erfahrung und fortlaufende Weiterbildung angeeignet. Mit unseren Gutachten und unserem Know-how haben wir Auftraggebern in den letzten 15 Jahren erhebliche Kosten erspart bzw. Risiken bei Kauf- und Investitionsentscheidungen minimiert.

 

Sind schon im Zuge des Neubaus Fehler bei der Planung gemacht worden?

Schon bei der Wahl des Baugrundes kann es zu Fehlentscheidungen kommen: Lehm, Sand, zu nahe an der Oberfläche befindliches Grundwasser und vieles mehr haben Einfluss auf die Standfestigkeit.  Zu den häufigen Planungsmängeln zählen ferner falsch konstruierte Ausführungsdetails in der Gebäudehülle, etwa im Bereich von Keller- und Dachabdichtungen, Fugen und Anschlüssen. Auch im Bereich von Wärmebrücken (z. B. Rollladenkästen)  sowie der Wärmedämmung kommt es häufig zu Planungsfehlern, die erhebliche Schäden verursachen können. Wir kennen alle neuralgischen Punkte.

Häufige Streitpunkte rund um Gebäudeschäden:

  • Nachbarn beschweren sich wegen Lärmbelästigung: Wo liegt die Ursache? Wer haftet?
  • Muss die Versicherung bezahlen, obwohl der Schadenregulierer “Nein” gesagt hat?
  • Wer saniert den Schaden, und was kostet es?

 

Hier hilft die Beauftragung eines erfahrenen, zertifizierten Gutachters. Erst das Gebäudegutachten sichert eine zuverlässige Schadenregulierung und reduziert das Risiko von Folgeschäden.

 

Über die korrekte Ausführung von Bauarbeiten

Die unsachgemäße oder schlampige Ausführung von Arbeiten oder die Verwendung von ungeeigneten Baustoffen führt immer wieder zu Baumängeln.

Bei der Bewertung der Arbeit von Handwerkern und Baufirmen geht es zunächst darum, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Aber auch, wenn keine einvernehmliche Lösung mehr zu finden ist, unterstützen wir Sie gerne bei Ihrem Parteivortrag. Dieser kann Ihnen helfen, das Gericht und auch den Gerichtssachverständigen von Ihrem Anliegen zu überzeugen.

 

Auch Versicherungen beugen sich den Fakten eines qualifizierten Gutachtens

 Bei Versicherungsschäden kommt es ab und an vor, dass ein möglicherweise nicht besonders sachkundiger Regulierer bei Ihnen klingelt und versucht, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Lassen Sie sich nicht unterkriegen und bestehen Sie auf Ihr Recht. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Forderungen Nachdruck und technische Finesse zu verleihen. Denn besonders bei Brand-, Wasserleitungs-, Sturm- und weiteren Elementarschäden kommt es vor, dass Ihre Ansprüche deutlich höher sind, als das Angebot Ihres Versicherers. Ein Schadensgutachten wird vor Gericht als Beweismittel anerkannt, wenn es von einem qualifizierten Gutachter erstellt wurde. Dadurch steigen Ihre Chancen als Bauherr oder als Wohnungsbaugesellschaft, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was steht in einem qualifizierten Baugutachten?

Jedes seriöse Baugutachten enthält die objektive Beurteilung des Schadens, die Ermittlung und Beschreibung der Schadensursache und eine klare Aussage zur Haftung. Ebenso müssen die fundiert geschätzte Schadenshöhe genannt sowie alternative Optionen der Schadensbehebung aufgezeigt werden. Der Anspruch eines erfahrenen Gutachters ist es, den Inhalt sowohl für den Fachmann wie für den Laien verständlich aufzubereiten.  

 

Wir planen für Sie auch die Instandsetzung bei Schäden am Gebäude

Stehen eine Sanierung sowie Sanierungskosten an, bewerten wir nicht nur die Bauteile, wir können auch mit dem nächsten Schritt – der Instandsetzungsplanung – dienen. Wir überwachen die Wiederherstellung Ihres Objekts und unterstützen Sie bei der Umsetzung mit den entsprechenden Dienstleistern und Gewerken. Weiterführende Informationen zu diesem speziellen Thema finden Sie hier > Link: Instandhaltungsplanung

 

 Sickerwasser? Schimmel? Holzschädlinge? Probleme mit dem Schallschutz?

Schimmel im Gebäude / Haus Gutachter

In das weite Feld der ‚Schäden an Gebäuden‘ gehört neben dem Tragwerk (also der Statik) auch die Abdichtung von Gebäuden gegen drückendes oder zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Dazu kommen die Baugrundverhältnisse und die Gründung (= verstehe ich so nicht, sind für mich keine Schäden. Hier müssen konkrete Schäden genannt werden. Oder wir sagen “Schadenssanierung”) – nicht zu vergessen Schimmel und Holzschädlinge, sowie der Schallschutz.

In das weite Feld der ‚Schäden an Gebäuden‘ gehören neben dem schadhaften Tragwerk (Statik!) auch Schäden durch drückendes oder zeitweise aufstauendes Sickerwasser. Dazu kommen die Baugrundverhältnisse und die Gründung, die im Verlauf der Zeit zur Gebäudeproblemen führen können. Weitere brisante Themen: Holzschädlinge und mangelhafter Schallschutz.

Ein immer häufiger vorkommendes Ärgernis ist der Schimmelbefall in Wohnräumen. Gerade hier ist die spezifische Fachkunde des Gutachters und eine weitreichende Aufklärung elementar. Schimmel kann nicht nur krank machen, er kann bei bestimmten Vorerkrankungen auch noch besondere Risiken nach sich ziehen. Übrigens: Schimmel ist nicht nur ein Frage von Baumängeln, Raumklima oder Witterung – zu Schimmelbildung  kann es auch im Zusammenhang mit Rohrbrüchen und Wasserleitungsschäden an Ihrem Versorgungs-, Entsorgungs- und Heizungssystem kommen.

Auch diese Ursachen erkennt nur ein qualifizierter Gutachter mit den entsprechenden Analyse-Tools und Messmethoden.

Schimmel im Gebäude / Haus Gutachter

So sollten Sie bei Bauschäden vorgehen:

Wenn Sie an Ihrem Immobilienbestand oder an Ihrer Immobilie Bauschäden feststellen, sollten Sie sich zeitnah an uns wenden. Wir begutachten nicht nur die Schäden, schätzen die Beseitigungskosten und eine evtl. Wertminderung – wir unterstützen Sie, wie schon erwähnt, auch bei der Wiederherstellung. Wichtig sind hier die gesetzlichen Fristen: In den ersten fünf Jahren nach Bauabnahme – also innerhalb der Gewährleistungsfrist – müssen Sie die Schäden schriftlich festhalten und mittels einer Rüge das betreffende Bauunternehmen über die Schäden informieren.  Mit dieser Rüge wird auch eine Frist festgelegt, in der das Unternehmen die Schäden zu beseitigen hat. Kommt das gerügte Unternehmen seiner Leistungspflicht nicht nach, ist in jedem Fall ein Fachanwalt hinzuzuziehen.

 

Unsere Kernkompetenzen im Bereich Gutachten:

  • Klärungsbedarf hinsichtlich statischer Berechnungen
  • Mängel und Schäden an Stahlbeton- und Mauerwerksbauteilen
  • Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gebäuden
  • Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Ingenieurbauwerken (siehe auch Bauwerksprüfung)
  • Dynamische Analysen, auch für Erdbebenbelastung
  • Schäden an Gebäuden
  • Versicherungsschäden
  • Gegengutachten bei unseriösen Regulierern
  • Gegengutachten vor Gericht

Beweissicherung an Gebäuden

 

Auch im Bereich von Privatgutachten beraten wir Sie umfassend.

Zu den von uns angebotenen Leistungen vor Baubeginn und während des Baus gehören:

 

  • Machbarkeitsstudien
  • Beratung in statisch-konstruktiven Fragen
  • Überprüfung von statischen Berechnungen
  • Tragwerksoptimierung
  • Baubegleitung

Weitere Fragen zum Thema “Gutachten”? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.