Sigeko

Sigeko

01

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Die Aufgabenstellung dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen (§ 1 BaustellV). Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind die Beschäftigten im Baubereich einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die besondere Gefahrensituation auf Baustellen ergibt sich insbesondere daraus, dass Arbeiten auf der Baustelle von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden. Die Baustellenverordnung versucht vor allem durch vorbeugende Planung und Kommunikation zwischen den Beteiligten des Baugeschehens sowie durch Information und Kontrolle mehr Arbeitsschutz zu schaffen.

Wir bieten Ihnen die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination umfassend an. Lassen Sie sich beraten.