Gutachten zum Fenstereinbau und Riss an Decke in München

Gutachten zum Fenstereinbau und Riss an Decke in München

Projektdetails

Gutachten zum Fenstereinbau und Riss an Decke in München

 

Anwesende

Eigentümer der Wohnung
Geschäftsführer und weiterer Mitarbeiter der einbauenden Firma
aki GmbH

Zusammenfassung

Es wurden alle neu eingebauten Fenster in der Wohnung besichtigt.

Im Bereich des Balkonfensters bzw. des Anschlusses zwischen Fenstertür und davor liegender Balkonplatte war keine Abdichtung des Fußpunktes erfolgt.

Zum Ortstermin wurde durch den Sachverständigen die fehlende Abdichtung gemäß anerkannten Regeln (DIN 18195 bzw. neue Normengeneration DIN 18531 [aus Sicht des SV noch nicht allgemein anerkannte Regel der Technik] bzw. die „Regeln für Abdichtungen“ welche die Flachdachrichtlinie enthalten) angemahnt.

Die fehlenden Abdichtung in diesem Bereich ist aus Sicht des Sachverständigen essentiell um Schädigungen auf Grund eindringenden Wassers in die Bodenkonstruktion zu vermeiden.

Die Fenster wurden im sog. Überschubverfahren eingebaut. Hierbei verbleibt ein Teil des alten Rahmens an der Wand. Der verbleibende Rahmen wird mittels Abdeckleisten verdeckt.

Nach Überprüfung der Sachlage wurde festgestellt, dass die Ausführungen die Anforderungen der DIN 4108 an die „dauerhafte Luftdichtigkeit“ [N1] nicht erfüllen. Die Ausbildung der Dichtstofffugen entspricht nicht den allgemeinen Regelwerken für die Ausbildung von Bewegungsfugen mit spritzbaren Dichtstoffen. Ebenso kann auf Grund der Spalten eine Luftdichtigkeit nicht sichergestellt werden.

Zusammenfassend war festzuhalten, dass die Ausführung nicht den allgemein anerkannten Regelwerken entsprach.

Ferner wurde ein, nach den Renovierungsarbeiten entstandener Riss und Wasserflecken, begutachtet.

Nach Einschätzung des Sachverständigen ist der Riss bauzeitbedingt üblich und wahrscheinlich nicht im Zuge der Maßnahme entstanden. Eine geringe Rissvergrößerung kann sich durch lokale bzw. punktuelle Belastungen (Heizkörper) ggf. ergeben.

Es wurde empfohlen die Risse zu beobachten. Nach dem Überstreichen kann eine Aussage über Rissveränderungen getroffen werden. Erst die belegbare Veränderung der Rissweite ist ein Indikator für genauere Beurteilungen.

* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.