Gutachten zur Standsicherheit eines Gewölbekellers in Fuchstal

Gutachten zur Standsicherheit eines Gewölbekellers in Fuchstal

Projektdetails

Gutachten zur Standsicherheit eines Gewölbekellers in Fuchstal

 

Wir führten hier die statischen Nachweise, einen Instandsetzungsvorschlag sowie die Ingenieurvermessungen durch.

Bei einem Begehungstermin galt es zu bewerten, ob es Auswirkungen gibt, hinsichtlich der Standsicherheit des Grundstückes aufgrund eines Eiskellers auf dem Nachbargrundstück.

Insbesondere sollte das Risiko für das Grundstück des Auftragsgebers und die zu errichtende neue Bebauung bewertet werden.

Allgemeine Feststellungen vom Ortstermin (Auszüge aus dem Gutachten)

Das Grundstück befindet sich auf einer Kuppe. Es fällt in nördlicher und östlicher Richtung hin ab. Der Hochpunkt befindet sich an der westlichen Grenze.

Auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück befindet sich ein Keller. Dieser wurde als Eiskeller zur Lagerung von Eis genutzt. Der Kellereingang war durch Ablagerungen von Laub und Erdreich teilweise verschlossen. Ebenso war die Sohle des Kellers auf Grund von Ablagerungen (offensichtlich Unrat und Humus) nicht zu erreichen.

Der Keller ist aus kleinformatigen gebrannten Ziegel errichtet. Die Tragstruktur ergibt sich aus zwei hintereinander angeordneten Tonnengewölben. Der „hintere“ (nördliche) Gewölbestich ist bereits in einem Bereich eingebrochen, woraufhin mittels Mauerwerk unterstützt wurde. Laut Eigentümer gab es zwei Schächte, die zur Oberfläche führten.

Die Struktur erschien nicht ausreichend standsicher.

Erkenntnisse

Eine Beeinträchtigung des Grundstückes beim eventuellen Einsturz des benachbarten Eiskellers ist aufgrund seiner Lage als sicher anzusehen. Der Keller erschien nicht mehr ausreichend standsicher, da Teile bereits eingebrochen waren. Die Verkehrssicherheit der Belüftungsöffnungen war nicht gegeben (Gefahr des Absturzes.).

Jedoch erschien eine Beeinträchtigung des durch den Auftraggeber geplanten Wohnhausbaus aufgrund des Abstandes nicht wahrscheinlich. Eine abschließende Bewertung kann jedoch erst nach Baugrunduntersuchungen und erdstatischen Nachweisen erfolgen.

Ergebnis

Da Teile des Eiskellers auf dem Grundstück zum Liegen kommen, ist die Schädigung des Grundstückes beim Einsturz als sicher zu erachten. Wir empfehlen dringend Abstimmungen mit dem Eigentümer des Eiskellers bzgl. der Sicherung und Standsicherheit des Kellers.

Um die genauere Auswirkung eines Einsturzes zu bewerten, wären Baugrunderkundungen, sowie erdstatische Nachweise erforderlich. Der Aufwand für die Nachweiserstellung ist jedoch beträchtlich.

 

* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.