Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt Wolfsburg

Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt Wolfsburg

Projektdetails

Instandsetzungskonzept zum Dachtragwerk Metro Markt Wolfsburg

Auftraggeber:

METRO Deutschland GmbH
Schlüterstraße 7a
40235 Düsseldorf

Gutachter:

aki GmbH
Obere Marktstraße 4
95466 Weidenberg

Projektbeteiligte:

Markus Anders (Bearbeiter)
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadensbewertung

Objekt:

Metro Gastro Markt
Krugfeld 16
38448 Wolfsburg

Leistungen:

  • OSA = Objektbezogene Schadensanalyse
  • Gutachten
  • Instandsetzungsplanung
  • Bewertung der Standsicherheit bzw. Statik

Zum Bericht:

Gutachterliche Stellungnahme zu Rissen in weitgespannten Leimbindern mit Instandsetzung der Risse durch verkleben mit Epoxydharz gemäß allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung.

Der Bericht beinhaltete die Zusammenfassung der am Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse, sowie ein Instandsetzungskonzept.

Beschreibung des Objekts

Beim Gebäude handelt es sich um einen als Großhandelsmarkt genutzten Skelettbau. Das Gebäude besteht aus einem Trapezblechdach, welches auf Leimholzbindern gelagert ist, die vorbenannten Binder liegen in Gabellagern auf Stahlbetonstützen auf. Diese tragen Ihre Lasten über Fundamente in den Baugrund ein. Es wurden diverse Risse festgestellt.

Zur Wiederherstellung mit möglichst geringen Einschränkungen für den Betrieb waren folgende Varianten denkbar:

  • Austausch der Dachbinder
  • Verstärkung mittels Vollgewindeschrauben
  • Verstärkung mittels aufgeleimter Holzwerkstoffplatten
  • Verpressung der Risse mit einem zugelassenen Material

Das Instandsetzungskonzept stellte den ursprünglichen Zustand des Bauwerkes wieder her.

Durchführung der Prüfung und Rahmenbedingungen

Die Leimholzbinder wurden soweit möglich handnah geprüft. Dabei wurden die Bauteile einer Sichtprüfung unterzogen und soweit erforderlich haptisch oder mittels Messungen geprüft.

Der Nachweis der Standsicherheit in Zusammenspiel mit der Bauwerksprüfung

Im Volksmund wird der Nachweis der Standsicherheit oft zusammen mit den statischen Berechnungen (oft nur Statik genannt) in einen Topf geworden. Jedoch umfasst der Nachweis der Standsicherheit noch viele weitere Aspekte. Den Nachweis der Standsicherheit und die Eigentümerverpflichtung führen zu können, leitet sich aus den Landesbauordnungen ab. Hier führt die Musterbauordnung aus:

  • „§ 12 Standsicherheit (1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. (…)“. [S1]

Die Bayerische Bauordnung wird noch ein wenig präziser: „ Art. 10 Standsicherheit

  1. Jede bauliche Anlage muss im Ganzen, in ihren einzelnen Teilen und für sich allein standsicher sein.
  2. Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung und bei der Änderung und der Beseitigung gewährleistet sein. (…)“ [S3]

Somit ergibt sich aus der jeweiligen landeseigenen Regelung immer, dass der Eigentümer eines Bauwerks für dessen Standsicherheit und deren Nachweis zuständig ist. Ob und in wie weit diese Pflichten an dritte abgetreten werden können, bedarf einer rechtlichen Beurteilung im Einzelfall.

Nun besteht der Nachweis der Standsicherheit aus einer Vielzahl von zusammengehörigen Vorgängen

  1. Erstellung der statischen Berechnungen und soweit erforderlich, Überprüfung durch eine weitere Stelle („Vier-Augen-Prinzip“)
  2. Ausführung nach den korrekten Unterlagen mit für den Einsatzzweck geeigneten Materialien und Bauweisen
  3. Kontrolle durch die an der Planung Beteiligten (Fremdüberwachung)
  4. Eigenüberwachung der ausführenden Baufirmen
  5. Soweit erforderlich weitere Bauüberwachung
  6. Fortlaufende Kontrolle des Bauwerks
  7. Sonderprüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Starkwind oder -schnee, Kfz-Anprall, Erdbeben)

Nur auf Grundlage einer fehlerfreien Ausführung können modere Tragwerke ausreichend sicher überprüft werden. Ausführungsfehler, welche zu einem schlagartigen sog. spröden Bauteilversagen führen können, können mit den Mitteln der Bauwerksprüfung nur bedingt festgestellt werden.

Die Überprüfung von Bauwerken gleicht in Ihren Methoden stark der Anamnese des Menschen beim Mediziner. So wird beim Bauwerk wie beim Menschen auf äußere Anzeichen geachtet, um auf Probleme aufmerksam werden zu können. Dies macht insbesondere die Regelmäßigkeit der Überprüfung immens wichtig. Denn nur durch regelmäßige Prüfungen können Veränderungen aufgedeckt und Schäden frühzeitig erkannt werden. Je nach Bauart und Material können dann besondere Untersuchungsmethoden bei der sogenannten OSA (Objektbezogene Schadensanalyse) zerstörende und zerstörungsfreie Messverfahren eingesetzt werden. Die Bauwerksprüfung gemäß VDI 6200 legt hierfür den Grundstein.

 

 

* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.