Erstellung einer Brandschutzordnung in einer Kinderkrippe

Erstellung einer Brandschutzordnung in einer Kinderkrippe

Projektdetails

Erstellung einer Brandschutzordnung in einer Kinderkrippe

 

Objekt:

Kindertageseinrichtung Heinersreuth / Altenplos
Angerstraße 24
95500 Heinersreuth

Auftraggeber:

Gemeinde Heinersreuth
vert. d. ihre 1. Bürgermeisterin
Simone Kirschner
Kulmbacher Str. 14
95500 Heinersreuth
Sachbearbeiter: Thomas Düreth

Brandschutzplanung:

Aki GmbH
Obere Marktstraße 4
95466 Weidenberg
Sachbearbeiter: Anders Markus

Durchgeführte Arbeiten:

  • Brandschutznachweis
  • Brandschutzkonzept-Erstellung
  • Feuerwehrplan
  • Flucht und Rettungswegpläne
  • Brandschutzordnung

Erstellt wurde eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 in der Kindertagesstätte Heinersreuth.

Die Brandschutzordnung dient dem Zweck der vorbeugenden Brandverhütung sowie der Festlegung von Maßnahmen im Brandfall mit dem Ziel, Personen- und Sachschäden im Brandfall möglichst gering zu halten.

Brandschutzordnungen müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person zu prüfen.

Ausschnitte aus den Maßnahmen:

Brandverhütung

Alle Personen sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Einhaltung des vorbeugenden Brandschutzes zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfälle beizutragen. Dazu gehören:

  • Rauchverbot
  • Feuer und offenes Licht sind nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und mit bereitzuhaltenden Löschgeräten erlaubt
  • Elektrische Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie den VDE-Bestimmungen entsprechen
  • Gasbetriebene Geräte dürfen nur von unterwiesenem Personal betrieben und beaufsichtigt werden
  • Abfälle regelmäßig entfernen, keine Zwischenlagerung in Fluren und Treppenhäusern
  • Die Feuer- und Rauchschutztüren sind ständig geschlossen zu halten
  • Die Flucht- und Rettungswege sind im Gebäude durch die erforderliche Beschilderung ausgewiesen

Verhalten im Brandfall

Die wichtigsten Regeln lauten:

  • Ruhe bewahren und Panik vermeiden!

und

  • Sicherheit geht vor Schnelligkeit!

Beim Ausbruch eines Brandes ist unverzüglich die Feuerwehr über Telefon (112) zu alarmieren. Bei der Alarmierung über Telefon sollte folgendes Schema angewendet werden:

  • WER meldet?
  • WAS ist passiert?
  • WIE VIELE sind betroffen / verletzt?
  • WO ist etwa passiert?
  • WARTEN auf Rückfragen!

 

* HINWEIS: Bei den auf dieser Seite dargestellten Referenzen handelt es sich um durch die aki GmbH bearbeitete Projekte, sowie durch die Mitarbeiter der aki GmbH bearbeitete Projekte (persöhnliche Referenzen). Wir Informieren Sie gerne über unsere (Teil-)Leistungen bei den einzelnen Projekten. Wir weisen darauf hin, dass nicht bei allen genannten Projekten alle durch die aki GmbH angebotenen Leistungen erbracht wurden.